Naturschutz im Wald

Besondere Verantwortung

Dem Landesforstbetrieb obliegt die Bewirtschaftung von rund 17.000 ha Wald in Naturschutzgebieten, 36.000 ha in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten und 23.500 ha Wald in Vogelschutzgebieten.


Die Bewirtschaftung unter Berücksichtigung der jeweiligen Schutzziele findet in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Naturschutzbehörden, ehrenamtlichen Naturschützern und Verbänden statt.


Aus dem Vorgehen des Landesforstbetriebes wird klar, dass die Bewirtschaftung von Naturschutzgebieten nicht im Widerspruch zu deren Schutz und Erhalt steht. Das garantiert der Landesforstbetrieb mit allerlei selbst auferlegten Maßnahmen, die unten stehend aufgeführt sind. 

 

Der Naturschutz ist fest im Gesamtkonzept der ökogerechten und somit naturnahen Waldbewirtschaftung integriert.


Erhalt und Förderung von Alt- und Totholz im Landeswald

Als natürlicher Bestandteil des Stoff- und Energiekreislaufes weist Totholz einen bemerkenswerten Artenreichtum bei Insekten, Pilzen, Moosen und Flechten auf. Zudem trägt das Totholz zur Aufrechterhaltung des Stoffkreislaufes in unseren Wäldern bei und sorgt bei dessen langsamer Zersetzung zusätzlich für eine Anreicherung von Nährstoffen, die den lebenden Bäumen zu Gute kommt. 

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Flyer, den Sie nachstehend gerne herunterladen können.

Merkblatt zum Erhalt und zur Förderung von Alt- und Totholz

Leitfaden zur Bewirtschaftung des Landeswaldes



Mit dem Leitfaden zur Bewirtschaftung des Landeswaldes unter naturschutzfachlichen Aspekten hat der Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt eine Zusammenstellung verschiedener forstlicher Maßnahmen aufgelistet und deren mögliche Auswirkungen auf Schutzgebiete und Schutzgüter näher charakterisiert. Über ein Bewertungsschema kann der Bewirtschafter vor Ort nachvollziehen unter welchen Bedingungen seine geplanten Maßnahmen naturschutzfachlich unbedenklich sind.

 

Hier finden Sie den Leitfaden als .pdf-Datei zum Download:

Leitfaden zur Bewirtschftung des Landeswaldes unter naturschutzfachlichen Aspekten Formular zur Dokumentation der Unbedenklichkeit von Eingriffen (FFH-VP) Natura 2000-Erheblichkeitsabschätzung (keine Verträglichkeitsvorprüfung/prüfung im Sinne des § 34 BNatSchG)

Ihr Ansprechpartner

Sachgebietsleiter Naturschutz und Jagd

Matthias Formella

Tel.: 03941/56399 470

Mail: naturschutz@lfb.mlu.sachsen-anhalt.de

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